Atomkraftwerke - Unsicher und grundrechtswidrig
Ein Bericht über Kernschmelzgefahr und Grundrechtsbeeinträchtigungen


Anhang


Inhalt

Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland

Atomkraftwerke der ehemaligen DDR

Atomkraftwerke in Frankreich

Technische Daten für den Druckwasserreaktor Grohnde

Meldepflichten der Betreiber von Atomkraftwerken


Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland

Leistungsreaktoren westlicher Bauart, in der Reihenfolge der Inbetriebnahme


Standort,

Betreiber


Hersteller


Typ

Leistung in MWe


Antrag

1. TEG


Inbetrieb- nahme


Anmerkung


1
Gundremmingen,
KRB I

RWE, Bayernwerk
General Electric
AEG
SWR

250

13.07.1962

20.06.1965

14.08.1966 Stillegung
1983

2

Lingen 1, KWL

VEW

AEG (KWU) "Zweikreis-
SWR"

252

23.03.1964

08.04.1965

20.07.1968

Stillegung
1977

3

Obrigheim,

KWO

KWU

DWR

357

06.07.1964

16.03.1965

22.09.1968

4

Würgassen, KWW

Preag

AEG (KWU)

SWR

650

19.07.1967

19.01.1968

20.10.1971

Stilllegung 1995

5

Stade, KKS

HEW, (NWK), Preag

KWU

DWR

672

28.07.1967

05.07.1968

08.01.1972

6

Niederaichbach,

KKN

KWU

"Druck-
röhren-
reaktor"

106

02.06.1966

17.10.1967

17.12.1972

Stillegung 1975,

inzwischen abgebrochen

7

Biblis A

RWE

KWU

DWR

1204

11.06.1969

31.07.1970

16.07.1974

8

Biblis B

RWE

KWU

DWR

1300

03.05.1971

06.04.1972

25.03.1976

9

Neckarwestheim 1

GKN I Neckarwerke, TWS, DB

KWU

DWR

840

02.04.1971

24.01.1972

26.05.1976

10

Brunsbüttel

KKB GmbH
(HEW und (NWK) Preag)

AEG (KWU)

SWR

806

10.11.1969

02.04.1970

23.06.1976

11

Isar 1/Ohu, KKI-1 Bayernwerk,

Isar-Amper-Werke

AEG (KWU)

SWR

907

20.07.1971

16.05.1972

20.11.1977

12

Unterweser/
Esenshamm,

KKU (NWK),
Preag

KWU

DWR

1320

07.04.1971

28.06.1972

gepl. 1977, 16.09.1978

13

Philippsburg 1, KKP I BAG, EVS

AEG (KWU)

SWR

912

03.10.1969

09.10.1970

gepl. 1977, 09.03.1979

14

Grafenrheinfeld, KKG Bayernwerk

KWU

DWR

1345

07.06.1973

21.06.1974

gepl. 1979, 09.12.1981

15

Hamm-Uentrop,
THTR 300

HKG (VEW, Elektromark)

BBC/
HRB/
NUKEM

(KWU)

THTR

300

12.01.1970

03.05.1971

gepl. 1978, 13.09.1983

Stillegung
1988

16

Krümmel, KKK

HEW, (NWK) Preag

AEG (KWU)

SWR

1316

14.07.1971

07.06.1974

gepl. 1978, 14.09.1983

17

Gundremmingen II B, KRB-II, Block B

RWE, Bayernwerk

KWU

SWR

1344

15.03.1974

16.07.1976

gepl. 1981, 09.03.1984

18

Philippsburg 2,
KKP II

BAG, EVS

KWU

DWR

1402

24.06.1975

06.07.1977

gepl. 1981, 06.07.1984

19

Grohnde, KWG

Gemeinschafts-
kraftwerk Weser GmbH, Preag

KWU

DWR

1394

03.12.1973

08.06.1976

gepl. 1981, 31.08.1984

20

Gundremmingen II C, KRB-II,
Block C

RWE, Bayernwerk

KWU

SWR

1308

15.03.1974

16.07.1976

gepl. 1982, 26.10.1984

21

Brokdorf, KBR

HEW, (NWK) Preag

KWU

DWR

1395

12.03.1974

25.10.1976

gepl. 1982, 1986

22

Mülheim-Kärlich,

RWE

BBR

DWR

1302

22.12.1972

09.01.1975

gepl. 1979, 1986

außer Betrieb 1988, Stillegung 14.01.1998

23

Isar 2/Ohu, KKI-2

Bayernwerk, Isar- Amper-Werke, Stadtwerke München

KWU

DWR
Konvoi

1410

13.02.1979

12.07.1982

1988

24

Emsland/Lingen 2, KKE

VEW, Elektromark

KWU

DWR
Konvoi

1363

28.11.1980

(17.08.1978)

10.08.1982

1988

25

Neckarwestheim II, GKN II

Neckarwerke, TWS, DB

KWU

DWR
Konvoi

1365

27.11.1980

(23.06.1975)

10.11.1982

1989

Atomkraftwerke der ehemaligen DDR

Rheinsberg

70 MW

Inbetriebnahme 1966, Stillegung nach 1989
Greifswald/Lubmin 1 - 4
Greifswald/Lubmin 5 - 8

4 x 440 MW
4 x 440 MW

Inbetriebnahme 1973 - 79, Stillegung nach 1989
Fertigstellung oder Inbetriebnahme
nach 1989 aufgegeben
Stendal 2 x 1000 MW Fertigstellung nach 1989 aufgegeben

Atomkraftwerke in Frankreich

Geordnet in der Reihenfolge der letzten Inbetriebnahme einer Anlage am jeweiligen Standort (Stand 1995)

Standort

Typ

Zahl der Reaktoren, Leistung in MW

Jahr der Inbetriebnahme

Anmerkung

1

Marcoule

SBR, Phénix

1 x 230

1973

2

Fessenheim

DWR

2 x 900

1977

3

Bugey

DWR

4 x 900

1978/1979

4

Dampierre

DWR

4 x 900

1980/1981

5

Saint-Laurent

DWR

2 x 900

1981

6

Tricastin

DWR

4 x 900

1980/1981

7

Le Blayais

DWR

4 x 900

1981/1983

8

Cruas

DWR

4 x 900

1983/1984

9

Creys-Malville

SBR, Superphénix

1 x 1200

1985

Stillegungsbeschluß 1997

10

Gravelines

DWR

6 x 900

1980/1985

11

Flamanville

DWR

2 x 1350

1985/1986

12

Paluel

DWR

4 x 1350

1984/1986

13

Saint-Alban

DWR

2 x 1350

1985/1986

14

Chinon

DWR

4 x 900

1982/1987

15

Belleville

DWR

2 x 1300

1987/1988

16

Nogent

DWR

2 x 1300

1987/1988

17

Cattenom

DWR

4 x 900

1986/1991

18

Penly

DWR

2 x 1350

1990/1992

19

Golfech

DWR

2 x 1300

1990/1993

20

Chooz

DWR

2 x 1450

1996/ im Bau

21

Civaux

DWR

2 x 1450

im Bau

Technische Daten für den Druckwasserreaktor Grohnde (KWG)

Thermische Reaktorleistung

Kraftwerksnettoleistung

3765 MW

1300 MW

Reaktordruckbehälter
Auslegungsdruck

175 bar

Innendurchmesser

5 m

Gesamthöhe

12, 4 m

Reaktorkern
Anzahl der BE

193

Gesamtes Urangewicht

103 t

Zahl der Steuerelemente

61

Dampferzeuger
Dampfdruck am Austritt

68,65 bar

Dampftemperatur am Austritt

284,5 °C

Reaktorkühlsystem
Betriebsdruck am Reaktordruckbehälter-Austritt

158 bar

Mittlere Kühlmitteltemperatur

308,8 °C

Sicherheitsbehälter
Durchmesser

56 m

Auslegungsdruck (Überdruck)

5,3 bar

Kühltürme (Naturzug-Naßkühltürme)
Höhe

146,50 m

Basisdurchmesser

105 m

Austrittsdurchmesser

63 m

Meldepflichten der Betreiber von Atomkraftwerken

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV

Seit 1975 sind die Betreiber von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik verpflichtet, besondere Vorkommnisse während des Betriebs ihrer Anlage den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zu melden.

Mit der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung AtSMV) vom 14. Oktober 1992 wurde diese Verpflichtung rechtsverbindlich festgelegt.

Sinn und Zweck dieses Meldeverfahrens soll sein, die Überwachung des Sicherheitsstatus der Anlagen durch die Aufsichtsbehörden zu sichern und zu seiner Verbesserung die aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erfahrungen in spätere Aufsichtsverfahren einfließen zu lassen. Die Meldungen gelten als wesentliche Basis für die frühzeitige Erkennung etwaiger Mängel und für die Vorbeugung gegen das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Anlagen.

Meldepflichtige Ereignisse werden entsprechend der ersten Einschätzung durch die Ingenieure des Bedienungspersonals nach ihrem Auftreten unterschiedlichen Melde-kategorien zugeordnet. Maßgeblich für diese Zuordnung ist insbesondere die Ver-pflichtung der Aufsichtsbehörden zu vorsorglichem Handeln.

Eine Beurteilung, ob das Ereignis zu einem Kernschmelzunfall hätte führen können, wird bei dieser Kategorisierung nicht verlangt.

Die Meldungen werden an die Zentrale Erfassungsstelle des Bundesamtes für Strahlen-schutz BfS weitergegeben, die sie in dem Bericht der Bundesregierung für die Öffentlichkeit zusammenstellt. Dort erscheinen sie meistens so stark gekürzt, daß man sie ohne Vorkenntnisse oder weitere Informationen kaum nachvollziehen kann. Außerdem verzögert sich manchmal die Veröffentlichung.

Kategorie S (Sofortmeldung - Meldefrist: unverzüglich)

Der Kategorie S sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Eilmeldung - Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden)

Der Kategorie E sind solche Ereignisse zuzuordnen, die zwar keine Sofortmaßnahmen der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener Frist behoben werden muß. Dies sind z.B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikant sind.

Kategorie N (Normalmeldung - Meldefrist: innerhalb von 5 Tagen)

Der Kategorie N sind Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung zuzuordnen. Diese Ereignisse gehen im allgemeinen nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinaus. Sie werden erfaßt und ausgewertet, um eventuelle Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen.

Kategorie V (Vor der Erst-Beladung des Reaktors mit Brennelementen - Meldefrist: innerhalb von 10 Tagen)

Der Kategorie V sind alle meldepflichtigen Ereignisse während der Errichtung eines Atomkraftwerks zuzuordnen, über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muß.

Die International Nuclear Event Scale INES

Vom behördlichen Meldeverfahren nach AtSMV unabhängig und nicht mit ihm zu verwechseln ist die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber der Atomkraftwerke nach einer "siebenstufigen" Bewertungsskala, die die Internationale Atomenergieorganisation IAEO nach der Katastrophe von Tschernobyl eingeführt hat, der International Nuclear Event Scale INES. Ihr ursprünglicher Zweck war, daß international den Atomkraftwerksbetreibern und Aufsichtsbehörden nach einigermaßen einheitlichen Kriterien mitgeteilt werden konnte, welche Bedeutung ein Ereignis für die Sicherheit der betreffenden Anlage hatte und inwieweit radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umgebung auftraten. Bald fand man heraus, daß diese Bewertungsskala auch dazu benutzt werden konnte, gegenüber der Öffentlichkeit - vor allem Nicht-Fachexperten - Auskünfte über Vorfälle in Atomanlagen zu geben, die auch ihnen gegenüber zumindest den Anschein der Nachvollziehbarkeit für sich haben.

Die hier wiedergegebene tabellarische Übersicht wird regelmäßig in den Jahresberichten der Bundesregierung über "Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland; Kernkraftwerke und Forschungsreaktoren, deren Höchstleistung 50 kW thermische Dauerleistung über-schreitet" veröffentlicht.

Die Angaben aus dieser tabellarischen Übersicht müssen noch vervollständigt werden: Beim dritten Aspekt "Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen" werden auch Fehler berücksichtigt, die auf menschliches Verhalten zurückgehen. Dazu gehören z.B. Nichtbeachtung von Instandhaltungs- und Betriebsvorschriften oder Mängel in der Planung und Kontrolle von Reparaturen. Das führt auch dann regelmäßig zur Ein-ordnung in Stufe 1, wenn keine weiteren sicherheitstechnisch bedeutsamen Mängel aufgetreten sind. Treten solche Fehler gehäuft auf, wird das Ereignis in Stufe 2 ein-geordnet.

Das Kriterium "menschliche Fehler" in der INES-Skala zwingt gelegentlich dazu, der Öffentlichkeit mitzuteilen, daß ein Ereignis, dem aus technischen Gründen nur geringe Bedeutung beigemessen wird, sodaß es nach AtSMV nur der Kategorie N zugeordnet wird, als schwerwiegender bewertet werden muß.

Während bei Ereignissen, die in die Stufen 0 bis 4 eingeordnet werden, keine Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich waren, müssen von Stufe 5 an je nach Schwere des Unfalls Katastrophenschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Meldepflichten nach den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen

Vorrangiges Ziel der Katastrophenschutzplanungen ist es, die unmittelbaren Folgen von schweren Unfällen in Atomkraftwerken auf die Bevölkerung zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

Der Katastrophenschutz in der Umgebung von Atomkraftwerken wird von den in den Ländern jeweils zuständigen Behörden wahrgenommen. Damit diese ihrer Aufgabe nachkommen können, sind die Betreiber der Atomkraftwerke verpflichtet, die zuständige Stelle unverzüglich zu alarmieren, wenn die für einen Katastrophenvoralarm bzw. für einen Katastrophenalarm festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Der Betreiber macht einen Klassifizierungsvorschlag, ob Katastrophenvoralarm oder Katastrophenalarm erforderlich ist. Er macht u.a. Angaben zur Beurteilung der Gefahrenlage in der Umgebung. Außerdem übermittelt er der Behörde unverzüglich alle Angaben über den Zustand der Anlage, über die voraussichtlich in die Umgebung gelangenden radioaktiven Stoffe und über die augenblickliche Wetterlage am Ort der Anlage, die für die Entscheidungen der Katastrophenschutzleitung benötigt werden. Dabei muß er die Stellungnahme der Strahlenschutzkommission SSK vom 9./10. Dezember 1982 "Informationen, die im Falle eines kerntechnischen Unfalls vom Betreiber eines Kernkraftwerkes der Katastrophenschutzleitung zur Verfügung gestellt werden müssen" berücksichtigen.

Systematik der INES-Skala

Die im Schema verwendeten Kriterien sollen als allgemeine Umschreibungen verstanden werden

Aspekte

Stufe/
Kurzbezeichnung

Erster Aspekt:

Radiologische
Auswirkungen außerhalb
der Anlage

Zweiter Aspekt:

Radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage

Dritter Aspekt:

Beeinträchtigung der Sicherheits-
vorkehrungen

7

Katastrophaler Unfall

Schwerste Freisetzung:

Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld

6

Schwerer Unfall

Erhebliche Freisetzung:

Voller Einsatz der Katastrophenschutz-
maßnahmen

5

Ernster Unfall

Begrenzte Freisetzung:

Einsatz einzelner Katastrophenschutz-
maßnahmen

Schwere Schäden am Reaktorkern/an den radiologischen Barrieren

4

Unfall

Geringe Freisetzung:

Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition

Begrenzte Schäden am Reaktorkern/an den radiologischen Barrieren

3

Ernster Störfall

Sehr geringe Freisetzung:

Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition

Schwere Kontaminationen,

Akute Gesundheitsschäden beim Personal

Beinahe Unfall

Weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicher-heitsvorkehrungen

2

Störfall

Erhebliche Kontamination,

Unzulässig hohe Strahlenexposition beim Personal

Störfall

Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen

1

Störung

Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren betrieb der Anlage

0

Unterhalb Skala

Keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung


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